Effiziente Verwaltungsstrukturen für eine handlungsfähige Gemeinde!

Wenn die ganze Welt im Umbruch ist, muss sich auch die öffentliche Verwaltung verändern! Wir sehen unsere Bürgerinnen und Bürger als Kundinnen und Kunden, die zu Recht von der Verwaltung erwarten, dass sie ihre Dienstleistungen in einer hohen Qualität und zügigen Bearbeitungszeit erbringt.

Deshalb setzen wir uns für eine Modernisierung unserer Kommunalverwaltungen ein. Wir möchten, dass der Dienstleistungsgedanke im Kreishaus und im Rathaus ganz oben steht.

Dazu zählen eine gute Erreichbarkeit mit der Möglichkeit für Online-Terminvereinbarungen, verlässliche Servicegarantien mit klaren Zusagen für Warte- und Bearbeitungszeiten sowie eine aktive und transparente Öffentlichkeitsarbeit mit einer offenen Kommunikation auf allen Kanälen.

Alle wesentlichen Dienstleistungen sollen auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies erfordert auch eine konsequente Digitalisierung und Optimierung der internen Verwaltungsprozesse.

Um trotz der immer komplexeren Rechtslage und der wachsenden Anforderungen an das Verwaltungshandeln auch in Zukunft ein guter Dienstleister zu sein, benötigen wir die geeignetsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wird mit Blick auf den Fachkräftemangel und den Wettbewerb mit Branchen, die zum Teil erheblich bessere Löhne zahlen als das öffentliche Tarifrecht es vorsieht, immer schwieriger.

Wir möchten daher dafür Sorge tragen, dass unsere Kommunen attraktive Arbeitgeber sind. Flexible Arbeitszeiten, eine kreative und offene Arbeitsatmosphäre, Homeoffice-Möglichkeiten und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld sind wichtige Bausteine, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Nur Gemeinden, die auskömmlich finanziert sind, werden dauerhaft die ihr obliegenden Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger erbringen können. Der Erhalt bzw. die flächendeckende Wiedererlangung der finanziellen Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde ist daher unser zentrales Ziel. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind aus unserer Sicht folgende zentrale Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Eine faire und dem Gebot des Konnexitätsprinzips entsprechende finanzielle Ausstattung der Gemeinden durch Land und Bund. In den vergangenen Jahren hat insbesondere der Bund erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Landkreise ebenso wie die Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten und die Kosten gesellschaftlicher Entwicklungen neu zu verteilen.
  • Maßvolle und verantwortungsbewusste Entscheidungen der Kommunalpolitik, die sich nicht nur am Wünschenswerten, sondern auch am Machbaren orientieren. Eine verbesserte finanzielle Ausstattung durch Land und Bund, optimierte Verwaltungsprozesse und eine tatsächliche interkommunale Zusammenarbeit eröffnen unseren Kommunen neue Spielräume. Es wird entscheidend sein, die erzielten Einsparungen als Kommunalpolitik nicht leichtfertig durch Mehrausgaben an anderer Stelle wieder zunichte zu machen. Das Haushaltsrecht für die niedersächsischen Kommunen sieht ähnlich wie die Schuldenbremse für Länder und Bund vor, dass Landkreise, Städte und Gemeinden nachhaltig zu wirtschaften haben und nicht in eine Spirale aus immer neuen Schulden geraten. Diese moralische Verpflichtung für kommende Generationen nehmen wir ernst. Freiwillige Leistungen müssen daher stets kritisch hinterfragt und auf das haushaltsmäßig vertretbare Mindestmaß begrenzt bleiben.
  • Die Begrenzung und Rückführung der kommunalen Verschuldung sollte nicht die Ausnahme sein, sondern in unserer Region zur Regel werden. Nur so versetzen wir die Kommunen in die Lage, mutig nach vorn zu denken und zukunftsorientierte Investitionen tätigen zu können.

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